» AGB

Gruppengröße:

Die maximale Personenzahl bei gebuchten Gruppenführungen beträgt 30 Personen pro Stadtführer.
Wird diese Anzahl überschritten, so setzen wir automatisch einen zweiten Stadtführer ein.
Wird eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt,
so wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig.
In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem Auftragnehmer von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden.
In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Preis der Leistung - der Personenzahl entsprechend - neu festzusetzen.

Stornobedingungen:

Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
Bis sieben Tage vor der Führung oder Reisebegleitung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Auftragswertes an.
Ab dem sechsten Tag vor der Führung oder Reisebegleitung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an.
Ab einem Tag vor der Führung ist der volle Betrag zu zahlen. Dieses gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung.
(Bsp. Umbuchung von einer Tagesbegleitung in eine einstündige Stadtführung)
Ausnahmereglungen sind ebenfalls möglich.

Zahlungsbedingungen:

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Führung oder Reisebegleitung 7 Tage im Voraus per Überweisung/ PayPal zu bezahlen.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Betrag in Bar direkt beim Stadtführer/Reiseleiter zu entrichten.

Verspätung und Wartezeiten:

Der Gästeführer ist verpflichtet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten.
Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung,
wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste verkürzt sich die Führung um die Dauer der Wartezeit.

Aufsichtspflicht:

Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig Aufsicht bedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht.
Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Haftung:

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.

Schriftformerfordernis:

Alle Vereinbarungen müssen grundsätzlich schriftlich getroffen werden.
Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

Film- und Tonaufnahmen:

Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Auftragnehmer vor der Führung oder Reisebegleitung abzusprechen.